Geldwäschegesetz


Allgemeine Informationen

Unter Geldwäsche versteht man das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschaftskreislauf mit dem Ziel, die wahre Herkunft zu verschleiern. Zur Verhinderung der Geldwäsche müssen die Unternehmen in bestimmten, im Gesetz genannten Fällen, Informationen über die Identität Ihrer Vertragspartner einholen. Sie müssen ihre Geschäftsbeziehungen auf Auffälligkeiten überwachen und ihre Sicherungsmaßnahmen treffen, um Anhaltspunkte für Geldwäsche zu erkennen.

 

Näheres erfahren sie auf der Internetseite des Landes Schleswig-Holstein..


Ansprechpartner

FD III - Bürgerservice (Ordnungsamt/ Meldewesen/ Standesamt)

 

Jennifer Hansen
Raum 1
Telefon 04633 9444-34

Susanne Vogeser
Raum 3
Telefon 04633 9444-26