Vorkaufsrecht der Gemeinde
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen. Ausübung des Vorkaufsrechts bedeutet, dass die Gemeinde beim Kauf eines Grundstücks auf ihrem Gemeindegebiet unter bestimmten Maßgaben ein Recht darauf hat, dass sie oder ein Dritter in den Kaufvertrag eintreten und anschließend Eigentümer des Grundstücks werden kann. Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt.
Mit diesem Onlineformular können Notare beim Amt Mittelangeln einen Antrag auf Verzicht zur Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts stellen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oder Telefon 04633 9444-25 bzw. 04633 9444-60.
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