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Nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ist ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Tranponder) mit einer Kennnummer (15-stellige Chip-Nummer) zu kennzeichnen. Es wird empfohlen eine Registrierung des gechippten Hundes kostenfrei z.B. im Register der TASSO e.V oder im Deutschen Haustierregister e.V. vorzunehmen.