Bei Fragen wenden Sie sich bitte an steueramt(at)amt-mittelangeln.de oder Telefon 04633 9444-13 bzw. 04633 9444-43.
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Nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ist ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Tranponder) mit einer Kennnummer (15-stellige Chip-Nummer) zu kennzeichnen. Es wird empfohlen eine Registrierung des gechippten Hundes kostenfrei z.B. im Register der TASSO e.V oder im Deutschen Haustierregister e.V. vorzunehmen.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des vorangegangenen Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft, abhanden gekommen ist oder verstirbt. Bitte entsprechende Nachweise beifügen. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des vorangegangenen Monats der Abmeldung.