Heizkostenerstattung für Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen
Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig.
Das MLLEV bittet Sie, sich regelmäßig auf dieser Internetseite zu informieren, ob es Neuigkeiten zum Umsetzungsstand gibt. Die Landesregierung wird den Weg der Antragstellung und Auszahlung der Entlastungen im Internet und durch Pressemitteilungen bekannt machen.
Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich zukünftig an das MLLEV unter zu wenden.
Bild zur Meldung: Heizkostenerstattung