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Online-Antragsverfahren gestartet: Heizkostenerstattung für Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen

Amt Mittelangeln, den 10. 05. 2023

Die Antragsplattform zur Beantragung von Härtefallhilfen für private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, steht in Schleswig-Holstein zur Verfügung. Im Online-Portal können Sie den Antrag auf Heizkostenhilfe digital stellen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sich nach Nutzung des Brennstoffrechners den Antrag als Datei herunterzuladen, auszudrucken und den Antrag in Papierform zu stellen.

 

Die wichtigsten Informationen:

  • Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten.
  • Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021.
  • VerbraucherInnen können mithilfe eines Online-Rechners ermitteln, ob eine Antragstellung in Frage kommt.
  • Dieser Rechner dient zur Information vorab. Die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt.
  • Auf der Seite des Bundesministeriums sind zudem zental für alle Bundeländer FAQ abrufbar, die Antworten rund um die Entlastungen und das Verfahren bieten.
  • Weitere Informationen sowie die Rahmendaten der Härtefallhilfe finden Sie zudem unter www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung.
  • Sollten BürgerInnen nach Durchsicht der bisherigen Informationen oder nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung weitere Fragen haben, können sie sich an das Postfach wenden.
  • Für die Anforderung eines Papierantrags, der den BürgerInnen per Post zugeschickt wird, ist zudem ein Telefonservice eingerichtet worden.
    • Montags bis donnerstags von 09.00 bis 15.00 Uhr und freitags von 09.00 bis 12.00 Uhr
    • In diesen Servicezeiten nehmen die KollegInnen die jeweilige Anschrift entgegen und übersenden einen Papierantrag per Post.
    • Die Servicenummern lauten:
      04347 704 248
      04347 704 236
      04347 704 344
      04347 704 369
  • Papieranträge liegen auch im Amt Mittelangeln und im Bürgerbüro Sörup aus

Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig. Weitere Informationen sowie die Rahmendaten der Härtefallhilfe finden Sie zudem unter www.schleswig-holstein.de/heizkostenerstattung.

 

Sollten BürgerInnen nach Durchsicht der bisherigen Informationen weitere Fragen haben, können sie sich an das Postfach wenden.

 

Zuständige Stelle

 

Bild zur Meldung: Heizkostenerstattung