Fragen und Antworten zur Grundsteuerreform
(Stand Dezember 2022)
Die Finanzämter versenden die ersten Grundsteuermessbescheide auf den 01.01.2025 . Sollten Sie Einspruch gegen den neu festgelegten Grundsteuermessbetrag erheben wollen, so wenden Sie sich ab Erhalt des Schreibens innerhalb von vier Wochen an Ihr zuständiges Finanzamt.
Bisher wird die Grundsteuer anhand von sogenannten Einheitswerten berechnet. Diese Werte beruhen in den alten Bundesländern auf den Wertverhältnissen aus dem Jahre 1964, in den neuen Bundesländern auf denen aus dem Jahre 1935.
Die tatsächliche Wertentwicklung eines Grundstückes spiegelt sich nicht wider. Deshalb erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode für verfassungswidrig und forderte eine gesetzliche Neuregelung. Diese ist seit Dezember 2019 in Kraft. Ab 2025 muss die Grundsteuer nach der Neuregelung festgesetzt werden. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke neu bewertet. Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
Wichtiger Hinweis für Grundstückseigentümer zur Reform der Grundsteuer!
Das Finanzamt versendet im Juli 2022 an alle grundsteuerpflichtigen Grundeigentümer ein „Informationsschreiben zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe“. Im Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 (verlängerte Abgabefrist) sind alle Eigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung einzureichen. Nutzen Sie bitte die im Schreiben genannten Informationsquellen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Bitte beachten Sie, dass die Erklärung in elektronischer Form, über die Software „ELSTER“ oder den Online-Service „Grundsteuererklärung für Privateigentum“, eingereicht werden muss. Eine frühzeitige Registrierung wird dringend empfohlen.
Aktuelle Informationen finden Sie auch hier:
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
Informationen für Grundstückseigentümer:innen
Informationen für Land- und Forstwirte
Grundsteuererklärung für Privateigentum
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Grundsteuer-Erklärung bei Elster
Ein Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (am Ende der Seite)
Wer muss eine Grundsteuerwerterklärung für den 01.01.2022 übermitteln?
- Jede/r Eigentümer/in eines Grundstückes oder
- Erbbauberechtigte
Haben Sie mehrere Grundstücke? Dann müssen Sie für jedes Grundstück eine eigene Erklärung abgeben.
Haben Sie Ihr Grundstück erst nach dem 01.01.2022 erworben? Dann muss der Alteigentümer die Erklärung abgeben.
Welches Finanzamt ist zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich danach, wo das Grundstück liegt, für das Sie die Steuererklärung abgeben. Liegt das Grundstück in Sörup müssen Sie die Erklärung beim Finanzamt Flensburg abgeben. Liegt das Grundstück in Mittelangeln oder Schnarup-Thumby, geben Sie die Erklärung beim Finanzamt Eckernförde/Schleswig ab.
Halten Sie bei Anrufen bitte unbedingt die Steuernummer bzw. das Einheitswertaktenzeichen bereit. Diese sieht wie folgt aus: 75/xxx/xxxx oder 89/xxx/xxxx.
Finanzamt Flensburg, Duburger Str. 58-64, 24939 Flensburg
Termine können telefonisch, per App (CleverQ) oder online unter der Homepage des Finanzamtes vereinbart werden.
E-Mail:
Telefon: 0461 813-160
Öffnungszeiten für die telefonische Terminvereinbarung
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Do 14-17 Uhr
Alle gängigen Vordrucke liegen im Vorraum aus. Sie können die Vordrucke ohne Termin mitnehmen.
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Do 14-17 Uhr
Finanzamt Eckernförde-Schleswig, Suadicanistraße 26, 24837 Schleswig
Termine können telefonisch, per App (CleverQ) oder online unter der Homepage des Finanzamtes vereinbart werden.
E-Mail:
Telefon: 04621 805-990
Öffnungszeiten für die telefonische Terminvereinbarung
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Do 14-17 Uhr
Alle gängigen Vordrucke liegen im Vorraum aus. Sie können die Vordrucke ohne Termin mitnehmen.
Mo-Fr 8-12 Uhr
Mo-Mi 14-15.30 Uhr
Do 14-17 Uhr
Wie kann ich die Erklärung abgeben?
Die Erklärung müssen Sie elektronisch dem Finanzamt übermitteln. Die elektronische Abgabe nehmen Sie z. B. über ELSTER vor. Sollten Sie bereits ein Elster-Zertifikat für Ihre Einkommenssteuererklärung haben, können Sie dieses auch für die Grundsteuererklärung verwenden. Hierzu bietet Ihnen Mein ELSTER ab 01.07.2022 entsprechende Formulare zur elektronischen Übermittlung an. Weitere Informationen Holen Sie sich schon jetzt ein Elster-Zertifikat unter www.elster.de, wenn Sie bisher keines haben.
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Grundsteuer-Erklärung bei Elster
Sie können die Feststellungserklärungen auch für eine andere Person (z.B. in Betreuungsfällen, für die Eltern usw.) übermitteln. Sie müssen für diese Person keine zusätzliche Registrierung in ELSTER vornehmen.
Weiterhin gibt es für Privat-Eigentümer und Eigentümerinnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines unbebautes Grundstück ohne ELSTER-Zertifikat die Möglichkeit, die Grundsteuer-Erklärung über www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de online einzureichen. Die Identifizierung erfolgt über die Steuer-ID und dem Geburtsdatum. Danach bekommt man einen Freischaltcode auf dem Postweg. Das dauert in der Regel drei bis vier und maximal 14 Tage.
Welche Angaben sind in der Erklärung erforderlich?
- Steuernummer des Grundbesitzes
- Lage des Grundstückes (Adresse, Gemarkung, Grundbuchblatt, Flur, Flurstück)
- Art des Grundstücks (z.B. Ein-, Zweifamilienhaus, Wohnungseigentum, Mietwohngrundstück …)
- Baujahr: Das Jahr der erstmaligen Bezugsfertigkeit ist einzutragen. Bei vor 1949 errichteten Gebäuden wird keine genaue Jahresangabe benötigt.
- Fläche des Grundstücks
- Wohn- und ggfl. Nutzfläche
- Garagen-/Tiefgaragenstellplätze: Anzugeben ist die Anzahl der Stellplätze. Stellplätze im Freien und Carports sind nicht einzutragen.
- Bodenrichtwert zum 01.01.2022
Wo finde ich meine Steuernummer/Einheitswertaktenzeichen?
Wichtig: Ohne Steuernummer kann die Erklärung nicht übermittelt werden. Sie finden sie:
- auf dem Info-Schreiben vom Finanzamt erhalten. Dort ist dann die Steuernummer für Ihr Grundstück vermerkt. Für Nachfragen sind entsprechende Telefonnummern der Finanzämter im Schreiben vorgesehen.
- auf Ihrem Einheitswertbescheid. Den haben Sie nach dem Bau oder Kauf des Grundstücks vom Finanzamt erhalten.
- auf Schreiben der Bewertungsstelle des Finanzamtes (z. B. wenn Sie einen Wintergarten angebaut haben).
- im letzten Grundsteuerbescheid, dort steht auch das zuständige Finanzamt. Bitte nicht mit der Grundsteuernummer oder Steuernummer der Gemeinde verwechseln. Die Steuernummer des Finanzamtes sieht wie folgt aus: 75/xxx/xxxx oder 89/xxx/xxxx.
Wo finde ich die Bodenrichtwerte und Flurstücksbezeichnungen?
Das Portal „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“ finden Sie hier.
Grundsteuerportale Bodenrichtwerte (Grundsteuer B) und Ertragsmesszahlen (Grundsteuer A)
Kann ich die Erklärung auch in Papierform abgeben?
Nur in Ausnahmefällen, wenn Ihnen die technischen oder persönlichen Möglichkeiten fehlen (z. B. Sie besitzen keinen PC.), können Sie die Erklärung in Papierform abgeben.
Den Hauptvordruck GW1 und die Anlage GW2 erhalten Sie bei dem Steueramt der Amtsverwaltung Mittelangeln, im Bürgerbüro Sörup und bei den Finanzämtern.
Die Amtsverwaltung Mittelangeln und das Bürgerbüro Sörup haben ohne Termin geöffnet: Di und Do 8.30 – 12 Uhr und Di 15 – 18 Uhr
Für einige Sachverhalte benötigen Sie weitere Anlagen, die Sie ausschließlich im Finanzamt erhalten:
Anlage Landwirtschaft: Sie sind Eigentümer/-in von land- und forstwirtschaftlicher Flächen, dann benötigen Sie eine Anlage Landwirtschaft (GW3). Sofern Sie mehrere land- und forstwirtschaftliche Flächen in einer Gemeinde besitzen, können Sie diese Flächen in einer Erklärung zusammenfassen. Befinden sich die Flächen in mehreren Gemeinden, geben Sie bitte jeweils eine Erklärung ab.
Einlageblatt zur Anlage Grundstück: Diese Anlage benötigen Sie, wenn sich auf dem einzelnen Grundstück mehrere (un-)selbständige Gebäude(-teile) befinden.
Anlage Feststellungsbeteiligte: Diese Anlage benötigen Sie, wenn eine Gemeinschaft/Gesellschaft mit mehr als drei Personen Eigentümerin des Grundstücks ist.
Anlage Grundsteuerbefreiung /-vergünstigung: Diese Anlage benötigen Sie, wenn es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal oder um ein für den Zivilschutz genutztes Gebäude handelt.
Anlage Tierhaltung: Diese Anlage benötigen Sie, wenn Sie auf Ihren land- und forstwirtschaftlichen Flächen verstärkte Tierhaltung betreiben.
Zusätzlich wird es eine Downloadmöglichkeit des Vordrucks auf www.schleswig-holstein.de/grundsteuer zum Ausfüllen und Ausdrucken geben.
Ab wann kann ich die Erklärung an das Finanzamt übermitteln?
Die Übermittlung ist ab dem 1. Juli 2022 möglich.
Hierzu bietet Ihnen Mein ELSTER ab 01.07.2022 entsprechende Formulare zur elektronischen Übermittlung an. Weitere Informationen
Weiterhin gibt es für Privat-Eigentümer und Eigentümerinnen eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder eines unbebautes Grundstück ohne ELSTER-Zertifikat die Möglichkeit, die Grundsteuer-Erklärung über www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de online einzureichen. Die Identifizierung erfolgt über die Steuer-ID und dem Geburtsdatum. Danach bekommt man einen Freischaltcode auf dem Postweg. Das dauert in der Regel drei bis vier und maximal 14 Tage.
Bis wann muss ich die Erklärung übermittelt haben?
Die Erklärungen sind bis zum 31. Januar 2023 abzugeben. Fristverlängerung sind auf Antrag beim zuständigen Finanzamt möglich.
Wo bekomme ich weitere Informationen zur Grundsteuerreform?
www.schleswig-holstein.de/grundsteuer
Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Grundsteuer-Erklärung bei Elster
Grundsteuererklärung für Privateigentum
Ein Video zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Deutschen Städte- und Gemeindebund (am Ende der Seite)
Werfen Sie auch einen Blick in Zeitungen und digitale Medien.
Wohin kann ich mich wenden bei Fragen zu den Grundstücken?
Bei Fragen und Auskünften wenden Sie sich an das jeweilige zuständige Finanzamt.
Halten Sie bei Anrufen bitte unbedingt die Steuernummer bzw. das Einheitswertaktenzeichen bereit. Diese sieht wie folgt aus: 75/xxx/xxxx oder 89/xxx/xxxx.
Finanzamt Flensburg, Duburger Str. 58-64, 24939 Flensburg
Termine können telefonisch, per App (CleverQ) oder online unter der Homepage des Finanzamtes vereinbart werden.
E-Mail:
Telefon: 0461 813-160
Öffnungszeiten für die telefonische Terminvereinbarung
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Do 14-17 Uhr
Alle gängigen Vordrucke liegen im Vorraum aus. Sie können die Vordrucke ohne Termin mitnehmen.
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Do 14-17 Uhr
Finanzamt Eckernförde-Schleswig, Suadicanistraße 26, 24837 Schleswig
Termine können telefonisch, per App (CleverQ) oder online unter der Homepage des Finanzamtes vereinbart werden.
E-Mail:
Telefon: 04621 805-990
Öffnungszeiten für die telefonische Terminvereinbarung
Mo, Di, Do, Fr 8-12 Uhr
Do 14-17 Uhr
Alle gängigen Vordrucke liegen im Vorraum aus. Sie können die Vordrucke ohne Termin mitnehmen.
Mo-Fr 8-12 Uhr
Mo-Mi 14-15.30 Uhr
Do 14-17 Uhr
Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim zuständigen Grundbuchamt
(Grundstücke in den Gemeinden Mittelangeln und Schnarup-Thumby)
Amtsgericht Schleswig Grundbuchamt, Lollfuß 78, 24837 Schleswig
Tel. 04621 815-0 Fax 04621 815-311
(Grundstücke in der Gemeinde Sörup)
Amtsgericht Flensburg Grundbuchamt, Südergraben 22, 24937 Flensburg
Tel. 0461 89-0 Fax 0461 89-434
Sind Sie im Grundbuch eingetragener Eigentümer oder besitzen Sie eine schriftliche Vollmacht des eingetragenen Eigentümers? Dann können Sie den Grundbuchauszug gegen Gebühr schriftlich oder per Fax beantragen.
Persönlich können Anträge nur während der Sprechzeiten Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr gestellt werden. Bitte nehmen Sie Ihren Personalausweis mit und falls Sie nicht der Eigentümer sind, dessen schriftliche Vollmacht.
Zur Einsicht in die Grundstücksakten wenden Sie sich an die Bauverwaltung des Amtes Mittelangeln.
Bauverwaltung Amt Mittelangeln, Bahnhofstr. 1, 24986 Mittelangeln
Sie können nach vorheriger Terminvereinbarung Einsicht in die Grundstücksakten nehmen bzw. auf schriftlichen Antrag per Post oder Mail Unterlagen anfordern.
Der schriftliche Antrag muss enthalten: Grundstücksbezeichnung (Anschrift), Grund des Antrages und welche Unterlagen Sie benötigen (z.B. Grundrisse, Wohnflächenberechnung usw.) Dafür wird eine Verwaltungsgebühr berechnet.
Falls Sie für jemand anderes Auskünfte einholen möchten, wird eine formlose schriftliche Vollmacht des eingetragenen Eigentümers benötigt.
E-Mail:
Ansprechpartner für Grundstücke in der Gemeinde Sörup:
Herr Simon Schlegel: Tel. 04633 9444-50
Ansprechpartnerin für Grundstücke in den Gemeinden Mittelangeln und Schnarup-Thumby:
Frau Marita Schnellbeck: Tel. 04633 9444-60