Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen („Behindertenparkplätze“) erlauben und/oder andere Parkerleichterungen einräumen.
Mit diesem Formular können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen sowie Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung stellen.
Eine Kopie des Antrags wird an die im Formular angegebene E-Mail Adresse gesendet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bürgerbüros unter oder per Telefon an:
Mittelangeln: 04633 9444-14 oder 04633 9444-34
Sörup: 04635 2960-0 oder 04635 2960-22