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Parkausweis für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Parkausweise erhalten, die ihnen das Parken auf speziellen, durch ein Zusatzzeichen mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichneten Parkplätzen („Behindertenparkplätze“) erlauben und/oder andere Parkerleichterungen einräumen.

 

Mit diesem Formular können Sie einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 StVO über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen sowie Personen mit vorübergehender erheblicher Gehbehinderung / Mobilitätsbeeinträchtigung stellen.

 

Eine Kopie des Antrags wird an die im Formular angegebene E-Mail Adresse gesendet.

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Bürgerbüros unter oder per Telefon an:

Mittelangeln: 04633 9444-14 oder 04633 9444-34

Sörup: 04635 2960-0 oder 04635 2960-22

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

 
 
 
 
 
 
Telefon* 
 
 
 
Eine amtliche Anerkennung als Schwerbehinderte(r)* 
 
 
 
Ich beantrage eine bundesweit geltende Ausnahmegenehmigung wegen  
 
Die vorstehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wurden (noch) nicht amtlich bescheinigt. Ich beantrage deshalb eine in Schleswig-Holstein geltende Ausnahmegenehmigung  
 
 
 
 
 
 
 
Einverständnis* 
 
Datenschutz*