Gemeinde Sörup
Sodorp, "Dorf am See", ist die erste urkundliche Bezeichnung der Gemeinde Sörup (Schenkungsurkunde Herzog Waldemars 1338) und kennzeichnet gleichzeitig den Bezug des Namens zum Südensee. Aus Sodorp ist im Laufe der Jahrhunderte das heutige Sörup geworden - eine junge Gemeinde mit langer Tradition.
Seit 1982 führt die Gemeinde ein eigenes Wappen mit folgender Bezeichnung:
"Über silbernem Schildfuß, darin zwei blaue Wellenfäden, in blau ein goldenes Rad mit elf Speichen".
Das Wappen symbolisiert die Zusammenlegung der früheren elf eigenständigen Gemeinden zu einer neuen Gemeinde. Die blauen Wellenfäden weisen auf den Südensee hin.
Größe, Einwohnerzahl
Sörup ist eine Flächengemeinde mit einem Gemeindegebiet von rd. 4430 ha.
Derzeit leben rd. 4200 Menschen in Sörup.-
Verfassung, Verwaltung
Die jetzige Gemeinde Sörup wurde durch die im Jahre 1970 durchgeführte Gemeindezusammenlegung von bis dahin bestehenden 11 amtsangehörigen Gemeinden gebildet. Durch diesen Zusammenschluss wurde die Gemeinde amtsfrei. Im gleichen Jahre (1970) erhielt Sörup durch den Innenminister des Landes Schleswig-Holstein den Status eines ländlichen Zentralortes. Die Gemeinde Sörup wird ehrenamtlich verwaltet.
Am 1.1.2008 trat Sörup im Zuge der Verwaltungsstrukturreform dem Amt Satrup bei und wurde amtsangehörige Gemeinde im neu gebildeten Amt Mittelangeln. Seit dem wird die Verwaltung der Gemeinde durch das Amt Mittelangeln wahrgenommen.
In Sörup befindet sich weiterhin ein Bürgerbüro als Verwaltungsaußenstelle.
Bürgermeister Dieter Stoltmann
E-Mail :
Landschaftsbild, Ortscharakter
Sörup liegt im Naturraum "hochgelegenes Moränengebiet des mittleren Angeln". Landschaftsbau und Landschaftsbild sind von Grundmoränen, Moränengabeln und ost-westverlaufenden Talzügen glazialer Entstehung geprägt. Es handelt sich demnach um eine abwechslungsreiche, hügelige Landschaft. Das Landschaftsbild wird zudem durch die vorhandenen Seen (Südensee und Winderatter See mit angrenzenden Biotopflächen), einer Reihe von Waldstücken sowie die typischen Angeliter Knickflächen geprägt.
Die Gemeinde Sörup ist relativ dünn besiedelt und wird in der Fläche durch die Landwirtschaft geprägt. Der Ortsteil Sörup bildet mit seiner schönen romanischen Granitquaderkirche den Mittelpunkt des Kirchspiels Sörup. Insgesamt vermittelt der Ortsteil dem Betrachter aus der Vogelperspektive den Eindruck einer offenen, aufgelockerten Siedlung im Grünen, die sich im Süden harmonisch an den Randbereich des Südensees mit der Badeanlage anschmiegt und den Blick auf die abwechslungsreiche Angelner Hügellandschaft freiläßt. Sörup wurde bereits mehrfach als "Schönes Dorf" ausgezeichnet.
Versorgung und Verkehr
Die Gemeinde Sörup ist als ländlicher Zentralort mit allen in dieser Funktion erforderlichen strukturellen Voraussetzungen zur Versorgung des Nahbereiches ausgestattet. Sörup liegt verkehrsgünstig im Herzen der Landschaft Angeln und ist somit zentraler Ausgangspunkt für abwechslungsreiche Urlaubstage in dieser Region. Die Gemeinde hat ein gut ausgebautes Straßen- und Wegenetz mit ca. 70 km Gemeindestraßen und einer guten überörtlichen Verkehrsanbindung durch die durchlaufenden Landes- bzw. Kreisstraßen. Die nächste Anschlussstelle zur Bundesautobahn Nr. 7 Hamburg - Flensburg liegt nur 18 km entfernt (Tarp).
Eine günstige Verkehrsanbindung ist auch durch die regionale Schnellbahn Kiel - Flensburg, wodurch man stündlich Kiel wie auch Flensburg erreichen kann, gegeben.
Im Ortsteil Sörup bestehen zur Hauptsache gewerbliche Betriebe, freie Berufe pp., während hier keine landwirtschaftlichen Betriebe mehr vorhanden sind.
Sörup ist an das Erdgasnetz der E.ON Hanse angeschlossen. Daneben besteht ein Nahwärmenetz unter Nutzung der in der Schleudergussfabrik Jürgensen entstehenden Abwärme. Dieses Netz wird weiter ausgebaut.
Gemeindeinformationen
Grundversorgung, Schulen
Discounter: 2 (Lidl und Penny)
Lebensmittel-EH: 1 (Edeka)
Bäcker: 2
Postagentur: 1 (im EDEKA Markt)
Kreditinstitute: 1
Gaststätten: 4
sonstige diverse Fachgeschäfte im Gesundheitszentrum:
1 Apotheke, 1 Ergotheraphiepraxis, 1 Physiotherapiepraxis, 2 praktische Ärzte, 1 Zahnarzt
weitere Fachgeschäfte:
1 Zahnärzt, 1 Physiotherapiepraxis, 2 Tierarztpraxen, 1 Hebamme, 2 Pflegedienste, 1 Podologin
Kindergärten: 3
Grundschulen: 1
Förderschulen: 1
Dänische Schulen: 1
nächste Gemeinschaftsschule in Sterup, Mittelangeln OT Satrup
nächstes Gymnasium Mittelangeln OT Satrup
Beschreibung, Lage, Entfernungen
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Sörup ist ein ländlicher Zentralort im Herzen von Angeln und liegt ca. 20 km von Flensburg, Tarp, Kappeln, Glücksburg und ca. 35 km von Schleswig entfernt. Straßenanbindung: die BAB A7, Abfahrt Tarp, L 193 nach Sörup, L 292, L 22, L 270, L 248 nach Steinbergkirche
nächster Bahnhof: Sörup
nächster Flughafen: Flensburg-Schäferhaus, Kiel-Holtenau
Entfernung nach Flensburg: 20 km
Entfernung nach Schleswig: 35 km
Entfernung nach Kiel: 60 km
Entfernung nach Hamburg: 160 km
Sport, Freizeit, Kultur
Sportplatz 2
Sporthalle 2
Tennisplatz 1
Tennishalle 1
Reitplatz mit Halle 3
Schützenhalle 1
Badestelle am Sündensee 1
Volkshochschule 1
Bücherei 1
Museen Holländer-Windmühle Schwensby,
sonstige Freizeiteinrichtungen: Angelstellen
Statistik Grunddaten
Grundsteuer A 360 %
Grundsteuer B 360 %
Gewerbesteuer 380 %
Hundesteuer:
1. Hund 50,00 €
2. Hund 70,00 €
3. Hund und weitere 90,00 €
04635 2960-0 Bürgerbüro Sörup
04635 2960-13
E-Mail:
Homepage: www.soerup.de
Veranstaltungen
14.01.2025
09:00 UhrBeratung Leistungsantr., Rentenantr., Kontenklärung Herr Schruwe, Rentenberatung
mtl. 2. Dienstag im Monat 9:00 – 12:00 Uhr Beratung Leistungsantr., Rentenantr., Kontenklärung ... [mehr]11.02.2025
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mtl. 2. Dienstag im Monat 9:00 – 12:00 Uhr Beratung Leistungsantr., Rentenantr., Kontenklärung ... [mehr]Aktuelle Meldungen
Amt Mittelangeln und Bürgerbüro Sörup 23.-31.12.2024 geschlossen
(02. 12. 2024)Das Amt Mittelangeln und das Bürgerbüro in Sörup bleiben in der Zeit vom 23. bis 31.12.2024 geschlossen.
Folgende Bereiche des Amtes Mittelangeln sind für Notfälle am Freitag, 27.12.2024 in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr telefonisch erreichbar:
Einwohnermeldeamt Mittelangeln
(nur für Melde-, Pass- und Ausweiswesen)
Tel. 04633/94 44 14
E-Mail:Einwohnermeldeamt Sörup
(nur für Melde-, Pass- und Ausweiswesen)
Tel. 04635/29 60 0
E-Mail:Standesamt
Tel. 04633/94 44 34
E-Mail:Ordnungsamt
Tel. 04633/94 44 26
E-Mail:Migration
Tel. 04633/94 44 48
E-Mail:Bauamt
Tel. 0151 2725 9607
E-Mail:
Amt und Bürgerbüros am 12.12.2024 geschlossen
(02. 12. 2024)Die Amtsverwaltung in Mittelangeln und das Bürgerbüro in Sörup bleiben am 12.12.2024 aufgrund einer Fortbildung geschlossen.
Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025 gesucht
(20. 11. 2024)Für die Durchführung der Bundestagswahl 2025 werden Wahlhelfer/innen benötigt, die Interesse haben am Wahltag in einem Wahllokal ihrer Gemeinde tätig zu sein. Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich beim Amt Mittelangeln, Tel. 04633/9444-34 (Frau J. Hansen) oder zu melden.
Den Onlinedienst zur Anmeldung Wahlhelfer finden Sie hier.
NEU! Ab 01.11.2024 ist ein Termin für alle Sprechzeiten notwendig!
(18. 10. 2024)Hier geht es zur Online-Terminbuchung
Online-Terminvergabe im Amt und neue Anmeldung in Mittelangeln
(15. 10. 2024)Bürgerfreundlichkeit hat im Amt Mittelangeln einen großen Stellenwert und wird ab November besonders in den Mittelpunkt gerückt. Bianca Woelke, Mitarbeiterin in der neu geschaffenen Anmeldung, berichtet im Interview über die neuen Wege ins Amt und warum Wartezeiten künftig deutlich reduziert werden.
Direkt zur Online-Terminbuchung
Warum wurde die Anmeldung neu eingerichtet?
Bianca Woelke: Am 1. November 2024 starten wir im Amt Mittelangeln mit einer Terminbuchungssoftware. Aufgrund der Besucherzahl im Amtsgebäude in Mittelangeln haben wir uns für eine zentrale Anmeldung entschieden. Die Anmeldung soll erste Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucher des Amtes sein.
Welche Aufgaben hat die Anmeldung?
Bianca Woelke: Hier checkt man ein, wenn man einen Termin gebucht hat, oder nimmt eine Terminbuchung vor und wendet sich mit allen Fragen und Belangen an mich. Hier können Sie Unterlagen abgeben, Formulare und Anträge abholen, Bebauungspläne einsehen oder Termine für künftige Sitzungen erfragen. Ich freue mich auf die neue Aufgabe und darauf, mit Ihnen die Anmeldung mit Leben zu füllen.
Wie genau erfolgt die Terminbuchung?
Bianca Woelke: Bürgerinnen und Bürger buchen ab sofort bequem von zu Hause online über unsere Internetseite oder telefonisch unter 04633 9444-36 den für sich passenden Termin. Termine gibt es von montags bis freitags jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr, dienstags zusätzlich von 15.00 bis 18.00 Uhr. Neu ist, dass ab November immer ein Termin gebucht werden muss. Bitte denken Sie daran, pro Person und pro Anliegen jeweils einen separaten Termin zu buchen. Dies hat den Vorteil, dass es zu keinen langen Wartezeiten mehr kommt und die Kolleginnen und Kollegen sich auf das Anliegen vorbereiten können.
Vor Ort können Sie Ihr Eintreffen digital oder an der Anmeldung bestätigen. Anschließend nehmen Sie im Wartebereich Platz und werden über den Aufrufmonitor anschließend an den richtigen Schalter geleitet.
Was ist zu tun, wenn Bürger kurzfristig verhindert sind?
Bianca Woelke: Der Termin kann ganz einfach digital abgesagt werden oder Sie melden sich telefonisch, damit der Termin wieder freigegeben werden kann.
Gibt es die Terminbuchung auch im Bürgerbüro Sörup?
Bianca Woelke: Für Sörup werden Termine ebenso digital oder telefonisch vergeben. Am besten nutzen Sie hierfür die Anmeldung in Mittelangeln über Telefon 04633 9444-36, wenn Sie die Online-Buchung nicht nutzen können. Vor Ort müssen Sie klingeln, um ins Bürgerbüro zu gelangen. Eine digitale Bestätigung des Eintreffens ist nicht erforderlich.
Öffnungszeiten Amtsverwaltung mit Termin in Mittelangeln und Sörup:
Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr, Di zusätzlich 15.00-18.00 Uhr
Ende der Übergangsfrist für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV)
(15. 10. 2024)Mit den Regelungen der 1. BImSchV soll der Einsatz von Feuerungsanlagen effizienter und umweltfreundlicher gestaltet werden. Für die Umsetzung dieser Vorschrift gelten in Bezug auf bereits errichtete Feuerstätten für feste Brennstoffe verschiedene Übergangsfristen, die in § 25 und § 26 BImSchV festgeschrieben sind. Mit dem 31.12.2024 endet die letzte Frist für Anlagen, die bis einschließlich 21.03.2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, um die in der 1.BImSchV festgelegten Grenzwerte einzuhalten.
Ein Nachweis hierüber kann der Eigentümer bei Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) durch Vorlage einer Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers oder durch eine sogenannte Typprüfungsmessung einer Schornsteinfegerin oder eines Schornsteinfegers erbringen. Ob Ihr Ofen geeignet ist, über den 31.12.2024 unverändert weiterbetrieben zu werden, wurde Ihnen bereits durch Ihre Bezirksschornsteinfegerin (BSF) bzw. ihren Bezirksschornsteinfeger (BSF) mitgeteilt. Außerdem können Sie dieses im Internet unter https://www.cert.hki-online.de/de/home ermitteln.
Erbringen Sie einen solchen Nachweis nicht gegenüber Ihrer bzw. Ihrem örtlich zuständigen BSF, muss die Einzelfeuerungsanlage bis zum 31.12.2024 mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden.
Von dieser Regelung sind ausgenommen:
nichtgewerblich genutzte Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 Kilowatt,
offene Kamine nach § 2 Nummer 12 der 1. BImSchV,
Grundöfen nach § 2 Nummer 13 der 1. BImSchV,
Einzelraumfeuerungsanlagen in Wohneinheiten, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt, sowie
Einzelraumfeuerungsanlagen, bei denen der Betreiber gegenüber der bzw. dem BSF glaubhaft machen kann, dass sie vor dem 1. Januar 1950 hergestellt oder errichtet wurden.
Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze, die bis zum 21.03.2010 eingemauert wurden, sind bis zum 31.12.2024 mit nachgeschalteten Einrichtungen zur Minderung der Staubemission nach dem Stand der Technik auszustatten.
Die bzw. der BSF überprüft, ob Ihre Feuerungsanlage für feste Brennstoffe die jeweils geltenden Grenzwerte einhält. Ist dies nicht der Fall, kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden.