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Anmeldung zur Schülerbeförderung

Füllen Sie bitte nur dann einen neuen Fahrkartenantrag aus, wenn sich für Ihr/e Kind/er Änderungen zum Vorjahr ergeben haben (z.B. Änderungen der Haltestelle zum Vorjahr, Schulwechsel, Umzug oder Klassenwiederholung).

 

Ab dem Schuljahr 2023/2024 wird kein Lichtbild mehr benötigt. Im Elternbrief finden Sie viele neue Informationen zu Schülerfahrkarten.

 

"Junior-Ticket" Jahrgangsstufen 1-10: Berechtigt ist, wer mindestens 2 bzw. 4 km Entfernung vom Wohnort bis zur Schule vorweisen kann. Ist die Entfernung vom Wohnort bis zur Schule geringer, muss ein Eigenanteil gezahlt werden. Der Eigenanteil des „Junior-Tickets“ steigt zum Schuljahresbeginn 2023/24 von bislang 135 Euro auf 150 Euro für das gesamte Schuljahr.

 

Zum Schuljahresbeginn 2023/24 wird der „Bildungstarif“ für die Jahrgangsstufen 11-13 eingeführt. Diese Fahrkarten müssen beim Kreis beantragt werden.

 

Bitte senden Sie den Antrag für das neue Schuljahr spätestens zum 31.05. ab. 

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oder Telefon (04633) 9444-63

 

Eine Ersatzfahrkarte können Sie ebenfalls bei der Schulverwaltung bestellen.

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Fahrkarte für Schuljahr* 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
   
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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