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Rattenbefall melden

Sie haben einen Rattenbefall auf Ihrem Grundstück in den Gemeinden Sörup oder Mittelangeln entdeckt? Dann melden Sie bitte den Rattenbefall mit diesem Formular. Ihre Meldung ist wichtig, da nur so eine flächendeckende und erfolgreiche Bekämpfung gewährleistet werden kann.

 

Nach § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 der Kreisverordnung über die Bekämpfung von Ratten im Kreis Schleswig Flensburg ist der Eigentümer des befallenen Grundstücks zur Rattenbekämpfung verpflichtet und er ist verpflichtet umgehend den Rattenbefall der zuständigen Behörde, also dem Ordnungsamt Amt Mittelangeln, zu melden. Nach § 17 Abs. 3 Satz 2 Infektionsschutzgesetz kann die Behörde eine Fachfirma beauftragen und die Rattenbekämpfung auf eigene Kosten durchführen. Dazu haben sich die Gemeinden Sörup und Mittelangeln entschieden. Ihre Meldung des Rattenbefalls auf Ihrem Grundstück leiten wir an die Firma Hartmann Schädlingsbekämpfung International GmbH, Treenestrase 77, 24896 Treia weiter. Die Techniker der Firma Hartmann nehmen anschließend Kontakt zu Ihnen auf, um einen Vor-Ort Termin zu vereinbaren. Die Kosten für die Rattenbekämpfung werden vollständig von der Gemeinde übernommen.

 

Eine Kopie des Formulars wird an die im Formular angegebene E-Mail Adresse gesendet.

 

Hinweis: Ihr Grundstück gehört zur Gemeinde Schnarup-Thumby? Dann nutzen Sie bitte unseren Mängelmelder.

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