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Jobs-Ticker

 

Breitbandzweckverband Mittelangeln

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Mitglieder, Verwaltung und Ziele

 

Am 08. Februar 2017 ist der Breitbandzweckverband Mittelangeln gegründet worden. In die Verbandsversammlung sind sieben Vertreter aus den amtsangehörigen Gemeinden gewählt. Frau Britta Lang, Bürgermeisterin der Gemeinde Mittelangeln, ist Verbandsvorsteherin. Ihr Stellvertreter ist der Bürgermeister Dieter Stoltmann aus Sörup. Die Vertreter stimmen unter anderem über die notwendigen Satzungen und die Antragstellung zur Förderung der Maßnahme durch den Bund ab. Bekanntmachungen, Einladungen und Niederschriften des Zweckverbandes finden Sie auf der Website des Amtes Mittelangeln, welches auch die Verwaltung für den Zweckverband übernimmt. Die Verbandsversammlung regelt grundsätzlich alle wichtigen Angelegenheiten des Breitbandzweckverbandes.

 

Das Ziel des Zweckverbandes ist die Versorgung aller unterversorgten Haushalte (<30Mbit) innerhalb des Amtsbereiches Mittelangeln. Nutznießer des Breitbandausbaus konnten in einem ersten Schritt, aufgrund der Fördervoraussetzungen, zunächst nur die Randgebiete der zentralen Orte Sörup und Satrup und der übrige ländliche Bereich mit seiner zurzeit völlig unzureichenden Versorgung sein. Dies ist immerhin grob die Hälfte aller Anschlüsse im gesamten Verbandsgebiet. Mittelfristig konnten aber auch die Ortskerne von einem flächendeckenden Glasfaserausbau profitieren - dort wird die geforderte Anschlussgeschwindigkeit derzeit von privaten Telekommunikationsanbietern im Vectoring-Verfahren, d.h. letztlich noch über Kupferleitungen, sichergestellt. Im sogenannten Betreibermodell erstellt der Zweckverband hingegen ein Glasfasernetz bis in die Gebäude der Nutzer (Fiber to the Building). Das fertige Netz wird dann an einen Provider verpachtet, der die Kunden mit entsprechenden Angeboten (Internet, Telefon, TV) versorgt. Der Betreiber wurde durch den Zweckverband ausgeschrieben und bestimmt. 

 

Die Kosten für den Breitbandausbau bis in Ihr Haus übernahm der Zweckverband, sofern Sie sich für die Nutzung des Anschlusses vor dem Beginn des Ausbaus entschieden und die Strecke von der öffentlichen Erschließung nicht wesentlich weiter als 20 m entfernt ist. Die laufenden Vertragskosten trugen die Endkunden. Der Breitbandzweckverband selbst schließt keine Verträge über die Lieferung von Telekommunikationsdienstleistungen! Die Anbindung der Häuser an das schnelle Glasfasernetz konnte aus finanziellen Gründen nur umgesetzt werden, da die beantragte Förderung des Bundes gewährt wurde. Eine Umsetzung ohne diese Förderung war wirtschaftlich nicht darstellbar. Die mit ca. 11 Mio. EURO (netto) veranschlagten Kosten hätten die kommunalen Haushalte der beteiligten Gemeinden finanziell nicht tragen können. Eine weitere Voraussetzung für den wirtschaftlichen Betrieb des Netzes und damit die Umsetzung der Maßnahme war eine Anschlussquote der als unterversorgt geltenden Adressen in allen drei Gemeinden in Höhe von mindestens 60%.

 

Sofern Sie noch keinen Anschluss haben, wird dieser zwar nicht mehr kostenfrei zur Verfügung gestellt, kann aber weiterhin beantragt werden. Bitte wenden Sie sich an nordischnet.

Das Verbandsgebiet umfasst die Gemeinden des Amtes Mittelangeln im Kreis Schleswig-Flensburg

Das Verbandsgebiet umfasst die Gemeinden des Amtes Mittelangeln im Kreis Schleswig-Flensburg

Die Rechtsgrundlagen des Breitbandzweckverbandes Mittelangeln finden Sie  [hier].

 

Die Mitglieder des Breitbandzweckverbandes finden Sie [hier].

 

Kontaktdaten

Breitbandzweckverband Mittelangeln

im Amt Mittelangeln

Verbandsvorsteherin Britta Lang

Bahnhofstraße 1

24986 Mittelangeln

 

Telefon: +49 4633-9444-50

Telefax: +49 4633-9444-27

E-Mail:

 

 

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