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Amt Mittelangeln

Wappen Amt Mittelangeln
Wappen Amt Mittelangeln

 

Das Amt Mittelangeln stellt sich vor                             

 

Das Amt Mittelangeln wurde am 1.1.2008 aus dem bisherigen Amt Satrup und der amtsfreien Gemeinde Sörup gebildet. Hierbei handelte es sich nicht um die Neubildung eines Amtes durch Fusion zweier Ämter, sondern um den Beitritt der bisher amtsfreien Gemeinde Sörup zum bestehenden Amt Satrup mit gleichzeitiger Umbenennung des Amtes in „Amt Mittelangeln". Sitz der Amtsverwaltung ist die Gemeinde Mittelangeln. Daneben besteht als Außenstelle des Amtes ein Bürgerbüro in der Gemeinde Sörup. Das Amt bestand bis zum 28.02.2013 aus den Gemeinden Havetoftloit, Rüde, Satrup, Schnarup-Thumby und Sörup. Zum 01.03.2013 ist aus den Gemeinden Havetoftloit, Rüde und Satrup die Gemeinde Mittelangeln entstanden. Es umfasst eine Fläche von rd. 10.000 ha und hat heute ca. 9.800 Einwohner. Das Amt liegt -wie der Name bereits andeutet- im Herzen der Landschaft Angeln im Kreis Schleswig-Flensburg. Das Landschaftsbild ist eiszeitlich geprägt, abwechslungsreich, leicht hügelig, mit Seen, Moorflächen und den typischen Angeliter Knicks. Es hat einen hohen Freizeitwert und ist verkehrsgünstig über die A 7 (Abfahrt Tarp/Sörup) zu erreichen.

 

 

 

Wappen Mittelangeln

 

 

 

Das Wappen des Amtes Mittelangeln stellt eine gelungene Symbiose der bisherigen Wappen des Amtes Satrup und der Gemeinde Sörup dar. Für das Amt Satrup steht die Sense mit dem blauen Blatt auf gelbem Feld als Symbol der ehemaligen Satrupharde. Die heutige Gemeinde Sörup wurde im Jahre 1970 durch Zusammenlegung der Gemeinden des ehemaligen Amtes Sörup gebildet. Demensprechend symbolisiert das goldene Rad mit elf Speichen die Zusammenlegung der ehemals elf selbständigen Gemeinden des Amtes Sörup. Die blauen Wellenfäden weisen auf den Südensee hin.

 

Die beiden größten Gemeinden des Amtes sind Mittelangeln mit rd. 5.000 Einwohnern als Unterzentrum und Sörup mit rd. 4.200 Einwohnern mit dem Status eines ländlichen Zentralortes. Beide Gemeinden verfügen über eine entsprechend gut entwickelte Infrastruktur. Neben allen Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfes bilden die gewerbliche Entwicklung (Sörup) sowie der Dienstleistungsbereich mit Schulen und medizinischer Versorgung (Mittelangeln) die Schwerpunkte dieser Gemeinden. Freibäder, Sportanlagen und Naherholungsbereiche ergänzen diesen Bereich. Daneben sorgen eine Vielzahl kultureller Einrichtungen (Museum, Kleinkunstbühne, Volkshochschulen, Büchereien) und ein reges Vereinsleben für ein attraktives Wohnumfeld. Ein ausgeprägtes Kulturleben mit viel Sinn für Gemeinschaft kennzeichnet auch die verbleibende kleinere Gemeinden Schnarup-Thumby.

 

Die Gemeinde Mittelangeln ist Standort des Bernstorff-Gymnasiums, der Struensee-Gemeinschaftsschule und der Regenbogen Grundschule. Sie bildet damit den Schwerpunkt der Schulversorgung im Amt Mittelangeln. Die Gemeinden des Amtes Mittelangeln haben zum 01.08.2008 mit den Gemeinden des Amtes Hürup den Schulverband Mittelangeln gegründet. Der Schulverband ist heute Träger des Gymnasiums, der Gemeinschaftsschule, der Grundschulen im Verbandsbereich sowie des Förderzentrums für Lernbehinderte in der Gemeinde Sörup. Derzeit werden in den Schulen des Verbandes rd. 2.800 Schülerinnen und Schüler betreut. Die Verwaltung des Schulverbandes liegt beim Amt Mittelangeln. Neue Schulformen und veränderte pädagogische Konzepte (jahrgangsübergreifender Unterricht an den Grundschulen, Gemeinschaftsschule, offene Ganztagsschule, Profiloberstufe und G8/G9-Gymnasium) stellen eine ständige Herausforderung zur Erhaltung einer sachgerechten Unterrichtversorgung dar. Zuletzt konnte der Bau einer Mensa sowie von Gruppen- und Klassenräumen am Schulzentrum in Satrup fertiggestellt werden. Zurzeit befindet sich die barrierefreie Erschließung der Altgebäude im Schulzentrum in der Umsetzung. Zusätzlich wird in dem neuen Haupteingangsbereich eine Schulküche entstehen. Die Fertigstellung ist für Sommer 2017 vorgesehen. Der Schulverband investiert hier 1,8 Mio. EUR, wobei 750.000 EUR aus Mitteln des Bundes (GAK) bereitgestellt werden.

 

Aufgrund sich verändernder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen erfordert jedoch nicht nur der schulische sondern auch der vorschulische Bereich besonderer Investitionen. Sowohl in Mittelangeln als auch in Sörup ist der Bau von Räumlichkeiten für Krippengruppen als Erweiterung bestehender Kindertageseinrichtungen fertiggestellt worden. Damit ist auch für die Gruppe der unter 3-jährigen Kinder ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot sichergestellt.

 

Das Amt Mittelangeln ist gemeinsam mit benachbarten Ämtern im Norden des Kreises Schleswig-Flensburg Teil der Aktivregion „Mitte des Nordens", die als Basis zur Förderung und Realisierung regionaler Projekte unter Beteiligung von sozioökonomischen Partnern dient.

 

 Karte des Amtes:

 

1=Sörup 2=Satrup 3=Rüde 4=Schnarup-Thumby 5=Havetoftloit

 

 

 

karte

Bahnhofstr. 1
24986 Mittelangeln

04633 94440
04633 944427

E-Mail:
Homepage: www.amt-mittelangeln.de
Homepage: www.gemeinde-mittelangeln.de
Homepage: www.mittelangeln.de

Öffnungszeiten:
Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch am Montag, Mittwoch oder Freitag in jedem Fall einen Termin.
Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet.
Mo-Fr. 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Di. zusätzlich 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Veranstaltungen

28.04.​2024

meerKLANG Saxophonequartett Konzert

Am 28.04.2024, um 17 Uhr, wird das Saxophonquartett meerKLANG in der St. Laurentius-Kirche zu ... [mehr]
 

Aktuelle Meldungen

Wahlhelfer für Europawahl am 09.06.2024 gesucht

(06. 03. 2024)

Für die Durchführung der Europawahl am 09.06.2024 werden wieder Wahlhelfer/innen benötigt, die Interesse haben an dem genannten Wahltag in einem Wahllokal ihrer Gemeinde tätig zu sein. Interessierte Bürger/innen werden gebeten, sich beim Amt Mittelangeln, Tel. 04633/9444-34 (Frau J. Hansen) oder zu melden.

Foto zu Meldung: Wahlhelfer für Europawahl am 09.06.2024 gesucht

Rentensprechstunde im Amt Mittelangeln

(04. 03. 2024)

Im Amt Mittelangeln wird regelmäßig eine kostenlose Beratung in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung angeboten. Diese Aufgabe wird vom Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Nord, Herrn Kay Schruwe aus Großsolt übernommen. Beratung erfolgt auch für Versicherte der anderen Versicherungsträger, jedoch nicht für Landwirtschaftliche Alterskasse + Betriebsrenten wie VBL u. s. w. Die ehrenamtlich tätigen Versichertenberater (Versichertenälteste) sind die „Vertrauensleute“ der Versicherten und haben insbesondere die Aufgabe diesen bei den Leistungsanträgen, z. B. Rentenantrag, Kontenklärungsantrag u. s. w. behilflich zu sein und in Rentenfragen zu beraten. Die Rentensprechstunden finden in der Regel im I-Punkt in Mittelangeln OT Satrup jeweils am zweiten Dienstag im Monat von 14.00-17.00 Uhr und im Bürgerhaus Sörup von 09.00-12.00 Uhr statt (Änderungen vorbehalten). In dringenden Fällen sind Sonderberatungen und bei Behinderung oder schwerer Erkrankung auch Hausbesuche möglich.


Als Sprechstundentermine sind vorgesehen: 12.03.2024, 09.04.2024, 14.05.2024, 09.07.2024, 13.08.2024, 08.10.2024, 12.11.2024, 10.12.2024. Um Wartezeiten zu vermeiden, ist mit Herrn Kay Schruwe unbedingt vorher telefonisch unter Tel. 0155/66394616 ein Termin zu vereinbaren (Mo. bis Fr. 9.00 – 15.00 Uhr). Bei Abwesenheit bitte eine Nachricht auf der Mailbox hinterlassen.

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Post für die Demokratie

(20. 02. 2024)

Wie schätzen die Menschen das demokratische Zusammenleben im Kreis Schleswig-Flensburg ein und welche Wünsche und Ideen gibt es, um hier vielleicht neue Impulse zu setzen? Diesen Fragen geht die Partnerschaft für Demokratie des Kreises Schleswig-Flensburg (PfD) jetzt gemeinsam mit dem Landesdemokratiezentrum Schleswig-Holstein nach.

 

An vielen verschiedenen öffentlichen Orten im Kreisgebiet wurden spezielle Briefkästen aufgestellt und Fragebögen ausgelegt, um ein Meinungsbild zum demokratischen Zusammenleben vor Ort einzuholen. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert dabei nur wenige Minuten. Wo der nächste Briefkasten zu finden ist, erfahren Interessierte auf der Internetpräsenz der Partnerschaft für Demokratie (www.fuer-demokratie.de). 


Wer nicht die Möglichkeit hat einen Briefkasten aufzusuchen, kann hier digital teilnehmen oder hier den Fragebogen herunterladen. 

 

Die Aktion läuft vom 12. Februar bis 31. März 2024. Im Anschluss werden die Fragebögen ausgewertet und das Ergebnis im Sommer präsentiert.

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Informationen Beantragung Schülerfahrkarte Schuljahr 2024/2025

(16. 02. 2024)

Was ist neu?
Ab dem Schuljahr 24/25 wird für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg ein neues einheitliches Online-Verfahren (OLAV) zur Beantragung von Schülerfahrkarten eingeführt.


Das Verfahren wird für den Kreis Schleswig-Flensburg zum SJ 24/25 durch die Zentrale Stelle Schülerfahrkarten in Ratzeburg übernommen. Die Antragstellung kann ab Mai 2024 online unter www.ticket-olav.de erfolgen (vorher können noch keine Anträge gestellt werden. Sie werden rechtzeitig über die Schule bzw. die lokalen Medien über den genauen Starttermin informiert).


Was gilt für die Ausgabe von Schülerfahrkarten ab dem Schuljahr 24/25?
Durch die Verfahrensumstellung, ist für jedes Schulkind ein neuer Antrag auf eine Schülerfahrkarte zu stellen. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler, die bereits im Schuljahr 23/24 eine Fahrkarte erhalten haben sowie für Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2024/25 eingeschult werden.


Für die ab Mai 2024 mögliche Antragstellung benötigen Sie ein digitales Passfoto vom Schulkind (ein biometrisches Bild ist nicht erforderlich).


Um die Fahrkarte pünktlich zum Schuljahresbeginn 24/25 in der Schule zu erhalten, muss der Antrag bis spätestens zum 30.06.2024 online gestellt worden sein. 

 

Wer ist berechtigt, eine Schülerfahrkarte über OLAV zu erhalten?

Auf Antragstellung wird einem Schulkind mit Wohnsitz im Kreis Schleswig-Flensburg eine Schülerfahrkarte bewilligt, wenn es sich bei der zu besuchenden Schule um eine allgemeinbildende öffentliche Schule handelt, bei der eine Klasse der Jahrgangsstufen 1-10 besucht wird und zudem die nächstgelegene Schule der Schulart nicht im Wohnort liegt und eine Entfernung von der Wohnadresse des Schulkindes von mehr als 2 km bei den Jahrgangstufen 1-4 bzw. 4 km bei den Jahrgangstufen 5-10 aufweist. Als Entfernung gilt der verkehrsübliche Weg von der spezifischen Wohnadresse des Schulkindes bis zur Adresse der nächstgelegenen Schule der Schulart. Die Ermittlung der Entfernung erfolgt ausschließlich über das von der Zentralen Stelle eingesetzte Tool der Software OLAV. Schülerinnen und Schüler die diese Voraussetzungen nicht erfüllen (z.B. Jahrgangsstufen 11-13, Vollzeitbeschulung an öffentlichen Berufsschulen, Entfernungen unterhalb der Kilometergrenzen und Beschulung an Schulen in freier Trägerschaft), können ggf. unter Zahlung eines Eigenanteils eine vergünstigte Fahrkarte erhalten.
 

Wie geht es weiter?
Der Kreis und die Schulträger werden ab April weitere Informationen zum neuen Verfahren, über die Gruppe der berechtigten Schülerinnen und Schüler, über mögliche Zuzahlungen sowie den genauen Startzeitpunkt der Antragstellung veröffentlichen. Bis dahin bitten wir um Geduld.

 

 gemeinsames Schülerfahrkartenverfahren 

Foto zu Meldung: Informationen Beantragung Schülerfahrkarte Schuljahr 2024/2025