Hundesteuersatzungen der Gemeinden:
Hundesteuer Gemeinde Mittelangeln
Hundesteuer Gemeinde Schnarup-Thumby
Hundesteuer Gemeinde Sörup
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an steueramt(at)amt-mittelangeln.de oder Telefon 04633 9444-13 bzw. 04633 9444-43.
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Nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ist ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Tranponder) mit einer Kennnummer (15-stellige Chip-Nummer) zu kennzeichnen. Es wird empfohlen eine Registrierung des gechippten Hundes kostenfrei z.B. im Register der TASSO e.V oder im Deutschen Haustierregister e.V. vorzunehmen.
Amt Mittelangeln führt Auftakt der Veranstaltungsreihe "Anheuern und festmachen" durch
15. 01. 2025
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
13. 01. 2025
Wahlhelfer für Bundestagswahl 2025 gesucht
20. 11. 2024
gemeinsame Kleiderkammer DRK und AWO OV Sörup
28. 01. 2025 - 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
Söruper Tafel geöffnet, AWO Sörup, Bürgerhaus (Keller)
29. 01. 2025 - 17:00 Uhr
01. 02. 2025 - 09:30 Uhr – 11:00 Uhr