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Hundesteuer: Abmeldung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an oder Telefon 04633 9444-13 bzw. 04633 9444-43.

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Tod des Hundes  
 
 
 
Abgabe des Hundes  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wegzug aus der Gemeinde  
 
 
 
 
 
 
 
Sonstiges  
 
 
 
 
 
 

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des vorangegangenen Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft, abhanden gekommen ist oder verstirbt. Bitte entsprechende Nachweise beifügen. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des vorangegangenen Monats der Abmeldung.

 
 
Datenschutz*