Bei Fragen wenden Sie sich bitte an steueramt(at)amt-mittelangeln.de oder Telefon 04633 9444-13 bzw. 04633 9444-43.
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des vorangegangenen Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft, abhanden gekommen ist oder verstirbt. Bitte entsprechende Nachweise beifügen. Kann der genaue Zeitpunkt nicht nachgewiesen werden, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des vorangegangenen Monats der Abmeldung.
21. 03. 2023
13. 03. 2023
09. 03. 2023
16. 02. 2023
22. 03. 2023 - 17:00 Uhr
22. 03. 2023 - 19:00 Uhr
25. 03. 2023 - 19:00 Uhr